Ehevertrag

Sie möchten vor oder während der Ehe Klarheit über Ihr Vermögen schaffen? Ein Ehevertrag kann finanzielle Erwartungen klären und spätere Streitpunkte verringern.

Ein Ehevertrag regelt die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen Eheleuten. Er kann vor der Heirat oder während der Ehe sinnvoll sein. Anlass sind etwa vorhandenes Vermögen, eine selbstständige Tätigkeit oder der Wunsch, die gesetzlichen Regeln bewusst an die eigene Lebenssituation anzupassen.

Ich bespreche mit Ihnen, welche Ziele Sie verfolgen und welche Vermögenswerte betroffen sind. Anschliessend erläutere ich die gesetzlichen Möglichkeiten und ihre Folgen. Dazu gehören Anpassungen innerhalb der Errungenschaftsbeteiligung oder die Wahl eines anderen zulässigen Güterstands.

Bei der Ausarbeitung kommt es auf klare Formulierungen und einen Blick auf unterschiedliche Lebensverläufe an. Was bedeutet die Vereinbarung während der Ehe, bei einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners? Auch die Abgrenzung zum Erbrecht kann eine Rolle spielen. Nicht jedes gewünschte Ergebnis lässt sich allein mit einem Ehevertrag erreichen.

Ein Ehevertrag benötigt in der Schweiz eine öffentliche Beurkundung. Als Rechtsanwältin und Notarin begleite ich die Ausarbeitung und kläre mit Ihnen die Voraussetzungen der Beurkundung. Bei unterschiedlichen Interessen besprechen wir auch, ob eine getrennte rechtliche Beratung sinnvoll ist.

Häufige Fragen zum Ehevertrag

Können wir auch nach der Hochzeit einen Ehevertrag abschliessen?

Ja. Ein Ehevertrag ist sowohl vor der Heirat als auch während der Ehe möglich. Auch spätere Änderungen kommen infrage, wenn beide Seiten zustimmen und die gesetzlichen Formvorschriften einhalten. Bereits bestehende Vermögensverhältnisse sollten Sie dabei sorgfältig berücksichtigen.

Im Zentrum stehen die güterrechtlichen Verhältnisse. Sie können innerhalb der gesetzlichen Grenzen Regelungen zur Errungenschaftsbeteiligung treffen oder einen anderen zulässigen Güterstand wählen. Fragen zu Kindern oder sämtliche Folgen einer späteren Scheidung lassen sich damit nicht abschliessend verbindlich festlegen.

Nein. Für einen Ehevertrag verlangt das Schweizer Recht eine öffentliche Beurkundung. Eine private schriftliche Vereinbarung allein erfüllt diese Form nicht. Auch Änderungen eines Ehevertrags müssen die erforderliche Form einhalten.

Nein. Entscheidend sind Ihre Lebenssituation und Ihre Ziele, nicht allein die Höhe des Vermögens. Unterschiedliche finanzielle Ausgangslagen, eine selbstständige Tätigkeit oder bestimmte Vorstellungen zur Vermögensaufteilung können Anlass für eine Prüfung sein. Manchmal passen die gesetzlichen Regeln bereits gut.

Nicole Kistler, lic. iur.
Nicole Kistler, lic. iur.

Als Fachanwältin SAV Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu verstehen und fundierte Entscheidungen für Ihre Familie zu treffen. Dabei verbinde ich klare rechtliche Beratung mit einem offenen Ohr für Ihre Situation.

Kontakt aufnehmen

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Was bedeutet Ihre Situation rechtlich, und welcher Schritt ist jetzt sinnvoll? Fragen Sie ein Erstgespräch an. Wir klären Ihr Anliegen, mögliche Wege und die Kosten der weiteren Begleitung.

Nicole Kistler, lic. iur.