Mediation

Sie möchten eine Lösung finden, doch Ihre Gespräche drehen sich im Kreis? Mediation gibt Ihnen einen geregelten Rahmen, um Konflikte anzusprechen und gemeinsame Absprachen zu entwickeln.

Eine Trennung oder ein familiärer Konflikt muss nicht in jeder Frage vor Gericht enden. In einer Mediation suchen die Beteiligten mit Unterstützung einer unabhängigen dritten Person nach einer eigenen Lösung. Voraussetzung ist, dass beide Seiten freiwillig mitarbeiten und ihre Anliegen einbringen können.

Als Mediatorin unterstütze ich beide Seiten gleichermassen. Ich strukturiere die Gespräche, mache unterschiedliche Sichtweisen verständlich und helfe, die strittigen Themen zu ordnen. Anders als in einem anwaltlichen Mandat vertrete ich dabei nicht einseitig die Interessen einer Person und treffe keine Entscheidung für Sie.

Themen können die Betreuung der Kinder, finanzielle Fragen oder Absprachen zum getrennten Alltag sein. Wir sammeln mögliche Lösungen und prüfen gemeinsam, ob sie praktisch umsetzbar sind. Rechtlich weitreichende Vereinbarungen sollten die Beteiligten bei Bedarf unabhängig anwaltlich prüfen lassen.

Mediation passt nicht zu jeder Situation. Bei Gewalt, Einschüchterung oder einem starken Machtungleichgewicht braucht es zunächst eine sorgfältige Prüfung der Eignung und des Schutzbedarfs. Auch dringende gerichtliche Schritte lassen sich nicht immer durch Gespräche ersetzen.

Häufige Fragen zur Mediation

Müssen wir uns schon gut verstehen, damit Mediation funktioniert?

Nein. Gerade schwierige Gespräche können Anlass für eine Mediation sein. Beide Seiten müssen aber bereit sein, teilzunehmen, zuzuhören und nach Lösungen zu suchen. Zu Beginn klären wir, ob dafür ein geeigneter und sicherer Rahmen möglich ist.

Nein. In der Mediation unterstütze ich beide Seiten und übernehme keine einseitige Interessenvertretung. Eine individuelle anwaltliche Beratung erfolgt davon getrennt. Bestehende oder frühere Mandate können einer Übernahme der Mediation entgegenstehen.

Das hängt vom Inhalt und den rechtlichen Formvorschriften ab. Manche Absprachen können die Beteiligten vertraglich festhalten. Andere benötigen eine öffentliche Beurkundung oder eine gerichtliche beziehungsweise behördliche Genehmigung. Bei einer Scheidung prüft insbesondere das Gericht die Scheidungsvereinbarung.

Die Teilnahme ist freiwillig, und Sie können die Mediation beenden. Auch eine Teileinigung kann helfen, den verbleibenden Streit einzugrenzen. Offene Fragen können Sie anschliessend mit unabhängiger anwaltlicher Unterstützung oder im zuständigen Verfahren klären.

Nicole Kistler, lic. iur.
Nicole Kistler, lic. iur.

Als Fachanwältin SAV Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu verstehen und fundierte Entscheidungen für Ihre Familie zu treffen. Dabei verbinde ich klare rechtliche Beratung mit einem offenen Ohr für Ihre Situation.

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