Scheidung

Sie möchten Ihre Ehe beenden und wissen nicht, wie es mit Kindern, Wohnung und Finanzen weitergeht? Auch wenn Sie sich über die Scheidung einig sind, bleiben oft wichtige Fragen offen.

Eine Scheidung verändert persönliche Beziehungen und schafft rechtlichen Regelungsbedarf. Neben dem Entscheid über die Ehe geht es häufig um Unterhalt, Vermögen, berufliche Vorsorge und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Ich unterstütze Sie dabei, diese Themen zu ordnen und Ihre Interessen zu klären.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung halten die Eheleute ihre Absprachen in einer Scheidungskonvention fest. Das ist eine Vereinbarung über die Folgen der Scheidung. Ich erarbeite oder prüfe diese Vereinbarung und achte darauf, dass sie verständlich, vollständig und im Alltag umsetzbar ist. Das Gericht prüft die Vereinbarung vor der Genehmigung.

Besteht Streit über einzelne Folgen oder die Scheidung selbst, erläutere ich Ihnen die Voraussetzungen und den möglichen Ablauf des Verfahrens. Ich bereite Ihre Anträge vor, prüfe die nötigen Belege und vertrete Sie vor Gericht. Dabei bleibt Raum für eine Einigung, wenn sie Ihre Interessen angemessen berücksichtigt.

Gerade bei gemeinsamen Kindern lohnt sich ein genauer Blick auf den künftigen Alltag. Betreuungszeiten, Ferien und finanzielle Verantwortung müssen zusammenpassen. Als Fachanwältin SAV Familienrecht begleite ich Sie mit rechtlicher Klarheit und Verständnis für die persönliche Tragweite Ihrer Entscheidungen.

Häufige Fragen zur Scheidung

Können wir uns scheiden lassen, wenn wir beide einverstanden sind?

Ja. In der Schweiz können Eheleute gemeinsam die Scheidung beantragen. Sind auch die Scheidungsfolgen geklärt, reichen sie eine entsprechende Vereinbarung ein. Über offene Punkte kann das Gericht entscheiden. Eine zweijährige Trennungszeit ist bei einem gemeinsamen Scheidungsbegehren nicht erforderlich.

Je nach Situation regelt die Vereinbarung den Ehegattenunterhalt, die güterrechtliche Auseinandersetzung, die berufliche Vorsorge und die Kosten. Bei gemeinsamen Kindern kommen insbesondere Sorge, Obhut, Betreuung und Kindesunterhalt hinzu. Das Gericht prüft die Absprachen und berücksichtigt bei Kinderbelangen das Kindeswohl.

Eine Scheidung auf einseitige Klage ist grundsätzlich nach zwei Jahren Getrenntleben möglich. Vor Ablauf dieser Zeit kommt sie nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen infrage. Welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie die Trennung nachweisen können, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.

Nein. Offene finanzielle Fragen können Teil des Scheidungsverfahrens sein. Für die Zeit bis zur Entscheidung können vorläufige Regelungen nötig werden. Frühzeitig zusammengestellte Einkommens-, Vermögens- und Vorsorgeunterlagen erleichtern die Prüfung Ihrer Ansprüche.

Nicole Kistler, lic. iur.
Nicole Kistler, lic. iur.

Als Fachanwältin SAV Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu verstehen und fundierte Entscheidungen für Ihre Familie zu treffen. Dabei verbinde ich klare rechtliche Beratung mit einem offenen Ohr für Ihre Situation.

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