Honorar

Kosten vor dem Mandat besprechen

Bevor Sie ein Mandat erteilen, klären wir die Grundlage der Vergütung, den voraussichtlichen Aufwand und mögliche zusätzliche Kosten. Fragen Sie dabei auch nach den Kosten des Erstgesprächs. Ein verbindlicher Gesamtbetrag lässt sich erst nennen, wenn Aufgabe und Umfang ausreichend feststehen.

Was den Aufwand beeinflusst

Eine Beratung zu einer einzelnen Frage erfordert meist weniger Arbeit als Verhandlungen über mehrere Streitpunkte oder ein Gerichtsverfahren. Auch die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und der Verlauf der Gespräche beeinflussen den Aufwand. Bei einer Abrechnung nach Zeit gehören der vereinbarte Stundensatz und die erfassten Tätigkeiten zu den wesentlichen Grundlagen. Eine Pauschale kommt nur bei entsprechender Vereinbarung in Betracht.

Weitere Kosten einplanen

Je nach Anliegen können neben dem Anwaltshonorar Gerichtskosten, Auslagen oder Gebühren für eine öffentliche Beurkundung anfallen. In einem Verfahren kann zudem eine Entschädigung an die Gegenpartei hinzukommen. Welche Kostenpositionen für Ihre Situation relevant sind, besprechen wir anhand Ihres Anliegens.

Wenn die finanziellen Mittel fehlen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie unentgeltliche Rechtspflege und einen unentgeltlichen Rechtsbeistand beantragen. Massgeblich sind insbesondere Ihre finanziellen Verhältnisse, die Erfolgsaussichten und die Notwendigkeit anwaltlicher Unterstützung. Eine spätere Rückzahlungspflicht ist möglich, wenn sich Ihre finanzielle Lage verbessert.